Mietsachverständiger


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FAQ

Unternehmen


Wann benötigen Sie Gutachten?

Hilfe durch den Mietensachverständigen kann erwartet werden,

  • wenn für die Mietanpassung, für die Vorlage beim Finanzamt oder für andere Zwecke die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum ermittelt werden soll. Dafür werden besonders dann Gutachten benötigt, wenn örtliche Mietspiegel nicht vorliegen; aber auch bei vorhandenen Mietspiegelangaben kommt es vor, dass Ihr Wohnraum nicht in die Anwendung des Mietspiegels fällt (oft Wohnungen in Ein-/Zweifamilienhäusern), oder dass gerade für Ihre Wohnung der Mietspiegel ein Leerfeld aufweist.


  • wenn für die Orientierung potentieller Mietkontrahenten oder für die Anpassung von Gewerbemieten im bestehenden Mietverhältnis die Höhe der marktüblichen Gewerberaummiete festgestellt werden soll. Auch hier geben örtliche Gewerbemietübersichten erste Hinweise auf Mietpreisniveaus, doch berücksichtigen diese naturgemäß die Spezifik des Einzelfalls nicht.



Welche gutachterlichen Leistungen bietet der Mietensachverständige des Weiteren an?


Hilfe durch Sachverständige kann auch erwartet werden, wenn es darum geht,

  • Wohnflächen aufzumessen oder Flächenmaße zu überprüfen
  • Mietminderungen sachgerecht zu ermitteln
  • mögliche Mietpreisüberhöhungen festzustellen
  • Möblierungszuschläge, Nutzungsentschädigungen, Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung u. a. m. zu bemessen.


Neben dem Bereich der Wohnungsmieten bietet auch der der Gewerbemieten dem Mietensachverständigen vielfältige von privater Seite oder von Gerichten nachgefragte Wirkungsmöglichkeiten. So kann eine gutachterliche Stellungnahme zur Marktmiete für Gewerberaum für Mieter oder Vermieter bereits vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein, unterhält doch namentlich der unterzeichnete Mietensachverständige einen auf permanenter Marktbeobachtung basierenden, umfangreichen und ständig aktualisierten Mietdatenpool. Als öffentlich bestellter und vereidigter Mietensachverständiger ist er darüber hinaus im Rahmen von Kammern, Ausschüssen und Verbänden aktiv engagiert, über allgemein zugängliche Gewerbemietenübersichten (wie die Gewerbemietenverzeichnisse der IHK Potsdam) den interessierten Marktteilnehmern zweckdienliche und nicht einseitig Interesse geleitete Orientierungen am Vermietungsmarkt zu geben.
Häufig sehen Gewerbemietverträge bei anstehenden Mietanpassungen im Falle der Nichteinigung die Hinzuziehung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor, die dann u. a. als Schiedsgutachter tätig sind.
Der unterzeichnete Mietensachverständige steht schließlich auch für Standortanalysen zur Verfügung.


Mit welchen Kosten ist bei Mietgutachten zu rechnen?


Die Gutachtenkosten orientieren sich am Leistungsaufwand des Sachverständigen; eine Honorarbindung wie bei der Verkehrswertermittlung seinerzeit über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Honorartafel zu § 34 HOAI) oder nunmehr über die BVS-Empfehlungen gegeben, existiert für mietgutachterliche Leistungen nicht.
An dieser Stelle Richtgrößen des Büros Dr. Stelter (auch in Anlehnung an Koll. Dröge, alle Angaben zzgl. der gesetzl. MwSt.):

  • Einzelgutachten zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten für Wohnraum oder marktüblicher Gewerberaummieten müssen mit Honoraren von ca. € 1.500 bis ca. € 3.000 veranschlagt werden.
  • Honorarliste für Gewerbemietgutachten unter Bezugnahme auf die Miethöhe Bruttokaltmiete in € pro Jahr Honorar in € ohne MwSt.


Bruttokaltmiete in € pro Jahr

Honorar in € ohne MwSt.

bis 7.500
bis 10.000
bis 15.000
bis 20.000
bis 25.000
bis 30.000
bis 50.000
bis 100.000
bis 175.000
bis 250.000
bis 500.000
bis 1.000.000
bis 2.500.000

1.700
1.900
2.200
2.500
2.800
3.000
3.850
4.750
5.500
6.500
8.200
11.000
16.500



  • Mietgutachterliche Stellungnahmen (z. B. bei der Mieterhöhungsbegründung mit der Orientierung auf ein durchschnittliches Vergleichsobjekt oder der Angabe wahrscheinlicher Mietpreisspannen für gewerbliche Vermietungen) liegen ebenso wie Sammelgutachten für vergleichbare Mietgegenstände je nach Aufwand preislich darunter.


Sammelgutachten Wohnraummiete

Zahl Wohneinheiten

Honorar in € ohne MwSt.

2 WE á € 875
3 WE á € 700
4 WE á € 600
5 WE á € 550
8 WE á € 475
ab 10 WE á € 395
ab 15 WE á € 340
ab 20 WE á € 280
ab 25 WE á € 250
ab 30 WE á € 225
ab 50 WE á € 200

1.750
2.100
2.400
2.750
3.800
3.950
5.100
5.600
6.250
6.750
10.000


  • Für Gerichtsgutachten zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete muss mit Kostenvorschüssen von etwa € 1.800 bis € 3.000 gerechnet werden.

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